In der EU ist der Umgang mit Eletronischrott durch die WEEE-Richtlinie geregelt worden und in Deutschland durch die ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) umgesetzt worden.
Private entsorgen hierbei über die Gebietskörperschaften, wobei gewerbliche selbst zu entsorgen haben, beziehungsweise spezielle Entsorgungsdienstleister in Anspruch nehmen.
Unter Umständen und nach Möglichkeit findet die stoffliche Verwertung der Kunststoffe oder Metalle statt. Hierbei müssen die Geräte manuell vorab demontiert werden, bevor die maschinelle Verarbeitung über Schredder stattfinden kann. Durch die gestiegenen Preise für die Metalle wird das Recycling attraktiv, sodass dies von verschiedenen Entsorgungsfirmen übernommen wird.
Pro Securus kooperiert mit Entsorgungsfirmen aus ganz Deutschland, welche die Entsorgung von Elektronikgeräten und Eletronikschschutt übernehmen. Gerne senden wir Ihnen kostenlos und unverbindlich eine passende Offerte zu. Hinterlassen Sie uns hierbei Angaben über Ihren Standort sowie die Menge und der Art des Elektronikschutts.
Entsorgung von Elektronikschutt
